Bayreuth/Kulmbach - Am dritten Tag im Prozess um eine Messerstecherei in einer Kulmbacher Wohnung für Obdachlose wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen. Vor der Ersten Strafkammer des Schwurgerichts in Bayreuth wurde eine Bettdecke in Augenschein genommen, mit der das Opfer zum Tatzeitpunkt teilweise zugedeckt war. Es ging um die Dicke des Federbetts und die Frage, ob dessen Füllung die Messerstiche hätte abmildern können. Nach Rückfrage bei einem Textilsachverständigen sah der Vorsitzende Richter Michael Eckstein in der Decke allerdings keine "starke kraftmindernde Wirkung".