Kulmbach/Himmelkron - Ein Medienaufgebot wie dieses hat das kleine Kulmbacher Amtsgericht in diesem Jahrzehnt noch nicht erlebt. Die außergewöhnliche Aufmerksamkeit von TV- und Rundfunkteams wie auch Zeitungsjournalisten gilt einem besonders tragischen Fall. Strafrichterin Sieglinde Tettmann hat während insgesamt sechs festgesetzten Verhandlungstagen zu klären, ob es für den Tod der achtjährigen Vanessa im Sommer 2014 im Himmelkroner Freibad Schuldige im Sinne des Gesetzes gibt.