Kulmbach - Der Sprecher des Amtsgerichts Kulmbach, Stefan Grawe, bestätigte am Freitag auf Nachfrage, dass Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt worden seien. Dies sei über die Kanzlei Lowack und Angerer aus Bayreuth erfolgt. Die Anwälte vertreten die mittlerweile getrennten Eltern des Mädchens. "Der Brief musste bis Donnerstag 24 Uhr eingehen", erklärte Grawe. Erst wenn das schriftlich begründete Urteil vorliege, würde die Art des Rechtsmittels, zum Beispiel Berufung, festgelegt.