Kulmbach - Sollte der kritische Inzidenzwert von 50 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten werden, könnten daraus verpflichtende Anordnungen für alle werden, hat die Behörde am Montag bekanntgegeben.
Noch sind es "nur" dringende Handlungsempfehlungen, die das Kulmbacher Landratsamt am Montag aufgrund der sprunghaft gestiegenen neuen Corona-Fälle erlassen hat.
Kulmbach - Sollte der kritische Inzidenzwert von 50 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten werden, könnten daraus verpflichtende Anordnungen für alle werden, hat die Behörde am Montag bekanntgegeben.
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Im einzelnen empfehlen Landratsamt und Gesundheitsbehörden:
Bleiben Sie mit Symptomen unbedingt zu Hause und vermeiden Sie Kontakte mit anderen! Typische Symptome sind: Fieber, trockener Husten, Schnupfen, Müdigkeit, Gliederschmerzen, Nackenschmerzen, Rückenschmerzen, Halsschmerzen/-kratzen, Kopfschmerzen, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atembeschwerden oder belastungsunabhängige Kurzatmigkeit, eventuell in Kombination mit Durchfall.
Lassen Sie sich bei Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hindeuten, unbedingt testen! Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt.
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum sollte nur noch in Gruppen von maximal fünf statt zehn Personen stattfinden, Angehörige des eigenen Hausstands ausgenommen.
Die Kontaktbeschränkung auf nur noch fünf Personen sollte analog in allen Gastronomiebetrieben im Landkreis umgesetzt werden. Die jeweils verantwortlichen Gaststättenbetreiber werden aufgefordert, dies entsprechend umzusetzen.
Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten werden oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Vereins- und Parteisitzungen) und nicht öffentliche Versammlungen sollten auf eine Teilnehmerzahl von maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen oder maximal 100 Personen im Freien begrenzt werden.
Für den Trainingsbetrieb im Bereich des Amateur- und Freizeitsports wird dringend empfohlen: Die vorgeschriebenen festen Trainingsgruppen sollten in geschlossenen Räumen maximal 10 Personen oder maximal 20 Personen unter freiem Himmel nicht überschreiten. Das gemeinsame Nutzen von Trinkflaschen ist unbedingt zu vermeiden. Auf Trainings- oder Freundschaftsspiele sollte ebenfalls verzichtet werden.
Für den Schulbetrieb gilt die Stufe 2 des Drei-Stufenplans des Kultusministeriums, die eine generelle Pflicht für Schüler zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer ab der Jahrgangsstufe 5 vorsieht, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist. Das gilt in Bayern in dieser Woche ohnehin schon. Weitere Entscheidungen trifft das Gesundheitsamt rechtzeitig vor Beginn der nächsten Schulwoche.
Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen wird empfohlen, ihre Besuchsregelungen anhand der aktuellen Infektionslage zu überprüfen und eventuell anzupassen.
Auf die Einhaltung der Abstandsregelungen sowie der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ist unbedingt zu achten. Die Empfehlung: Die Maske so oft wie möglich tragen, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist. mbu
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