Kulmbach - War es Imponiergehabe, ein falsch verstandener Freundschaftsdienst oder einfach nur die fatale Wirkung von zu viel Alkohol? Diese Frage nahm im Prozess am Mittwoch vor dem Jugendschöffengericht breiten Raum in der fast sechsstündigen Verhandlung ein. Die Anklage gegen drei junge Männer aus den Landkreisen Hof und Bayreuth lautete auf Nötigung, Sachbeschädigung, Diebstahl und auf gefährliche Körperverletzung. Letzteres wird laut Strafgesetzbuch unterstellt, wenn mehrere Personen gemeinsam geplant gegen ein Opfer vorgehen. Selbst wenn die Verletzungen wie in diesem Fall nur minimal sind.
Kulmbach Wegen drei kleinen Kratzern mit einem Bein im Gefängnis
Von Gerd Emich 24.08.2016 - 00:00 Uhr