Bayreuth (dpa/lby) - In dem Streit des Wieland-Stammes gegen die Richard-Wagner-Stiftung und die Bayreuther Festspiele GmbH ging es um den Mietvertrag des Festspielhauses - und um das Prozedere, wie die Festspielleitung bestimmt wird. Lesen Sie hier mehr zum Thema >>>

Hintergrund: Das berühmte Operngebäude gehört der Stiftung. In deren Rat sitzt auch die Familie Wagner, aber Bund und Freistaat Bayern haben dort die Mehrheit. Die Stiftung hat das Haus bis zum Jahr 2040 an die Festspiele GmbH vermietet - zu deren Gesellschaftern wiederum Bund und Freistaat gehören.

Aufgrund der ausgehandelten Details können Bund und Land daher nun fast allein über die Festspielleitung entscheiden - zum Ärger des Wieland-Stammes.

Das Gericht ging jedoch nicht davon aus, dass der Mietvertrag dazu diente, die Kläger zu schädigen, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Vertrag sei allerdings schwebend unwirksam, weil in einer Nebenregelung eine Unterschrift eines Stiftungsvertreters fehlt.