München - Die Veröffentlichung von Auszügen aus Adolf Hitlers "Mein Kampf" in der historischen Wochenschrift Zeitungszeugen bleibt verboten. Das Landgericht München entschied am Donnerstag, das Zitierrecht decke den Abdruck in diesem Fall nicht. Verleger Peter McGee wollte seiner Publikation im Januar ein Heft mit kommentierten "Mein Kampf"-Ausschnitten beilegen. Dagegen erwirkte das bayerische Finanzministerium, das die Urheberrechte an der Hetzschrift des Diktators geerbt hat, eine Einstweilige Verfügung (Az: 7 O 1533/12). Der Verlag hatte die Zitate damals vorsorglich gepixelt, um eine Eskalation des Streits zu verhindern.
Kunst und Kultur Keine Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf"
Redaktion 09.03.2012 - 00:00 Uhr