München/Xanten - Angesichts neuer Fragen zum Umgang der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen mit NS-Raubkunst fordert der Landtag fraktionsübergreifend umfassende Aufklärung. Die Staatsregierung muss nun berichten, wie einst mit Kunstwerken verfahren wurde, die jüdischen Besitzern während der Nazi-Herrschaft geraubt und dann von den amerikanischen Besatzungsbehörden beschlagnahmt wurden.
Insbesondere wollen die Abgeordneten wissen, ob Kunstwerke «mit Zutun der Leitung der Staatsgemäldesammlungen oder der Staatsregierung wieder in den Besitz von Angehörigen ehemaliger NS-Täter gelangt sind, und wenn ja, wie viele», heißt es in einem Antrag, den der Kunstausschuss am Mittwoch einstimmig billigte.
Auslöser der neuen Raubkunst-Diskussion war ein Bericht in der «Süddeutschen Zeitung». Dort hieß es kürzlich, statt Nachforschungen zu den Vorbesitzern anzustellen, hätten die Staatsgemäldesammlungen einst die besten Werke in ihre Museen eingegliedert. Weitere Gemälde hätten sie «gemeinsam mit den zuständigen bayerischen Ministerien» außerdem direkt an die Familien ehemaliger NS-Größen verkauft.
Kultusministerium und Staatsgemäldesammlungen wiesen den Vorwurf mangelnder Transparenz oder mangelnden Aufklärungswillens zurück. Es sei erklärte Absicht, unrechtmäßig entzogenes Eigentum an die Eigentümer oder deren Erben zurückzugeben oder «faire und gerechte Lösungen zu finden».
Um eines der einst aus München verkauften Bilder ist ein Rückgabestreit in Xanten am Niederrhein entbrannt. Das Ölgemälde aus der Werkstatt des holländischen Malers Jan van der Heyden (1637-1712) war 1962 von den Staatsgemäldesammlungen zunächst an Henriette Hoffmann verkauft worden.
Sie war die geschiedene Ehefrau des einstigen NS-Reichsjugendführers Baldur von Schirach und Tochter von Hitlers Fotografen Heinrich Hoffmann. 1963 erwarb der Xantener Dombauverein das Bild.
Gespräche mit Vertretern der Erben der einstigen jüdischen Besitzer hätten bisher kein Ergebnis gebracht, sagte der Erste Vereinsvorsitzende Hans-Wilhelm Barking. Der Dombauverein sei unter bestimmten Bedingungen bereit, das Bild zurückzugeben. Dazu gehöre unter anderem die Vorlage der Erbnachweise der Anspruchsteller.
Insbesondere wollen die Abgeordneten wissen, ob Kunstwerke «mit Zutun der Leitung der Staatsgemäldesammlungen oder der Staatsregierung wieder in den Besitz von Angehörigen ehemaliger NS-Täter gelangt sind, und wenn ja, wie viele», heißt es in einem Antrag, den der Kunstausschuss am Mittwoch einstimmig billigte.
Auslöser der neuen Raubkunst-Diskussion war ein Bericht in der «Süddeutschen Zeitung». Dort hieß es kürzlich, statt Nachforschungen zu den Vorbesitzern anzustellen, hätten die Staatsgemäldesammlungen einst die besten Werke in ihre Museen eingegliedert. Weitere Gemälde hätten sie «gemeinsam mit den zuständigen bayerischen Ministerien» außerdem direkt an die Familien ehemaliger NS-Größen verkauft.
Kultusministerium und Staatsgemäldesammlungen wiesen den Vorwurf mangelnder Transparenz oder mangelnden Aufklärungswillens zurück. Es sei erklärte Absicht, unrechtmäßig entzogenes Eigentum an die Eigentümer oder deren Erben zurückzugeben oder «faire und gerechte Lösungen zu finden».
Um eines der einst aus München verkauften Bilder ist ein Rückgabestreit in Xanten am Niederrhein entbrannt. Das Ölgemälde aus der Werkstatt des holländischen Malers Jan van der Heyden (1637-1712) war 1962 von den Staatsgemäldesammlungen zunächst an Henriette Hoffmann verkauft worden.
Sie war die geschiedene Ehefrau des einstigen NS-Reichsjugendführers Baldur von Schirach und Tochter von Hitlers Fotografen Heinrich Hoffmann. 1963 erwarb der Xantener Dombauverein das Bild.
Gespräche mit Vertretern der Erben der einstigen jüdischen Besitzer hätten bisher kein Ergebnis gebracht, sagte der Erste Vereinsvorsitzende Hans-Wilhelm Barking. Der Dombauverein sei unter bestimmten Bedingungen bereit, das Bild zurückzugeben. Dazu gehöre unter anderem die Vorlage der Erbnachweise der Anspruchsteller.