Berlin - Nach Kritik von internationalen Opfervertretern wird die sogenannte Limbach-Kommission zur Rückgabe von NS-Raubkunst reformiert. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch ein entsprechendes Konzept von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU). Am Donnerstag sollen noch die Länder zustimmen.
Nach dem Papier, das der dpa vorliegt, wird die Zahl der Kommissionsmitglieder von acht auf zehn erhöht. Unter den neuen Vertretern soll «mindestens» eine jüdische Einzelpersönlichkeit sein. Die Amtszeit für neue Mitglieder wird auf zehn Jahre begrenzt.
Eine Gruppe von Opferanwälten aus Deutschland, Italien und den USA hatte Anfang des Jahres in einem Offenen Brief kritisiert, dem bisherigen Verfahren mangele es an Transparenz, Fairness und Gerechtigkeit. Nach der Reform soll das Gremium nun seine Arbeitsordnung veröffentlichen. Zudem gibt es künftig die Möglichkeit, externe Fachgutachten in Auftrag zu geben.
Die 2003 eingerichtete Kommission ist nach der bisherigen Vorsitzenden, der im September verstorbenen früheren Bundesverfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach benannt. Sie berät in Streitfällen, wenn es um die Rückgabe von Kunstwerken geht, die ihren einstigen jüdischen Besitzern von den Nazis geraubt oder abgepresst wurden.
Bestehen bleibt die Regelung, dass nur beide Streitparteien gleichzeitig die Kommission anrufen können. Auch bleiben die Entscheidungen nicht bindend. Allerdings heißt es in dem Bericht: «Die Erwartung wird ausgesprochen, dass sowohl öffentliche Einrichtungen wie auch Private die Empfehlungen der Kommission befolgen.»
Seit 2003 hat sich das Gremium zu 13 Fällen geäußert. Zu einem offenen Streit kam es Anfang dieses Jahres mit den Erben des legendären jüdischen Galeristen Alfred Flechtheim (1878-1937), die ein von ihnen mit beantragtes Vermittlungsverfahren aufkündigten. Als Gründe nannten sie eine «intransparente Informationspolitik» und Verfahrensmängel.
Nach dem Papier, das der dpa vorliegt, wird die Zahl der Kommissionsmitglieder von acht auf zehn erhöht. Unter den neuen Vertretern soll «mindestens» eine jüdische Einzelpersönlichkeit sein. Die Amtszeit für neue Mitglieder wird auf zehn Jahre begrenzt.
Eine Gruppe von Opferanwälten aus Deutschland, Italien und den USA hatte Anfang des Jahres in einem Offenen Brief kritisiert, dem bisherigen Verfahren mangele es an Transparenz, Fairness und Gerechtigkeit. Nach der Reform soll das Gremium nun seine Arbeitsordnung veröffentlichen. Zudem gibt es künftig die Möglichkeit, externe Fachgutachten in Auftrag zu geben.
Die 2003 eingerichtete Kommission ist nach der bisherigen Vorsitzenden, der im September verstorbenen früheren Bundesverfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach benannt. Sie berät in Streitfällen, wenn es um die Rückgabe von Kunstwerken geht, die ihren einstigen jüdischen Besitzern von den Nazis geraubt oder abgepresst wurden.
Bestehen bleibt die Regelung, dass nur beide Streitparteien gleichzeitig die Kommission anrufen können. Auch bleiben die Entscheidungen nicht bindend. Allerdings heißt es in dem Bericht: «Die Erwartung wird ausgesprochen, dass sowohl öffentliche Einrichtungen wie auch Private die Empfehlungen der Kommission befolgen.»
Seit 2003 hat sich das Gremium zu 13 Fällen geäußert. Zu einem offenen Streit kam es Anfang dieses Jahres mit den Erben des legendären jüdischen Galeristen Alfred Flechtheim (1878-1937), die ein von ihnen mit beantragtes Vermittlungsverfahren aufkündigten. Als Gründe nannten sie eine «intransparente Informationspolitik» und Verfahrensmängel.