Hof - Als sachverständiger Zeuge war dort der ehemalige Chefarzt der Gynäkologie am Krankenhaus Marktredwitz geladen. Er hatte Dagmar D. im August 1988 behandelt, als sie in ausgesprochen schlechtem Zustand in das Krankenhaus überwiesen wurde. Sie selbst hatte damals angegeben, vermutlich unter einer Lebensmittelvergiftung zu leiden. Als sich ihr Zustand immer weiter verschlechterte und sie alle Anzeichen einer Blutvergiftung entwickelte, wurde sie operiert.

Quelle der Blutvergiftung war die Gebärmutter, die deshalb ebenso wie Eierstöcke und Eileiter entfernt werden mussten. Dem erfahrenen Arzt war allerdings nicht entgangen, dass die Gebärmutter in einem Zustand nach einer eben abgeschlossenen Schwangerschaft war. Sie konnte höchstens acht bis zehn Tage zurückgelegen haben. Darauf habe man die Patientin nach der Operation auch angesprochen, erinnerte sich der heute 82-jährige Gynäkologe.

Dagmar D. habe daraufhin erzählt, dass sie sich zwei Wochen zuvor von ihrem Mann in die Schweiz habe fahren lassen. In einer Stadt nahe des Bodensees habe ihr ein Arzt eine Tablette gegeben und damit die Geburt eingeleitet. Sie habe eine Unterschrift geleistet, wonach sie auf das Kind verzichte. Sie habe sich dazu entschlossen, weil sie schon drei Kinder habe und eine Freigabe zur Adoption in Deutschland so kompliziert sei. Ihr Mann habe nichts von der Schwangerschaft gewusst und solle auch nichts davon wissen.

Der Arzt gab dem Gericht zu verstehen, dass er damals nicht an diese Geschichte geglaubt habe. Deshalb habe er einen Rechtsanwalt konsultiert. Dieser habe jedoch gesagt, dass eine Pflicht zur Anzeige nicht bestehe. So wurde Dagmar D. nach ihrer Genesung nach einem Monat aus der Klinik entlassen, ohne weitere Schritte zu unternehmen.

26 Jahre später wurde die Leiche des damals geborenen Kindes in einem Bad Alexandersbader Vorgarten ausgegraben.