Bei den im vergangenen Jahr in Bad Alexandersbad entdeckten Babyleichen lässt sich weder der Todeszeitpunkt noch die Todesursache sicher bestimmen. Darin stimmten zwei Rechtsmediziner überein, die am dritten Tag des Babyleichen-Prozesses in Hof als Gutachter aussagten. Es lasse sich auch nicht mit Sicherheit sagen, ob sie nach der Geburt gelebt hätten. Die Professoren der Erlanger Gerichtsmediziner begründeten dies mit dem weit fortgeschrittenen Fäulnis-Prozess. Die Körper des toten Jungen und des toten Mädchens könnten Monate, aber auch Jahre unter der Erde gelegen haben, erklärten die Experten. Möglich sei aber auch, dass sie vorher – zum Beispiel in einer Kühltruhe – zwischengelagert worden waren. Dies könnte das Rätsel lösen, warum die Kinder, die vor 1988 geboren worden sein sollen, später aber in Plastiktüten gewickelt waren, die mindestens aus dem Jahr 1993 stammten.

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