Bayreuth - Fünfter Verhandlungstag im Mordprozess gegen den Polen Adrain O. Der 27-Jährige soll, wie berichtet, im Februar seinen älteren Arbeitskollegen Roman Z. in einem Rohbau in der Rathstraße übel misshandelt und laut Anklage ermordet haben.

Das Schwurgericht hat im bisherigen Prozessverlauf die möglichen Mordmerkmale herausgearbeitet: Grausame Begehungsweise, denn Roman Z. wurde grün und blau geprügelt und gepfählt. Der 43-Jährige starb durch langsames Verbluten und, wie ein Gutachter ausführte, unter extremen Schmerzen. Mögliche niedere Beweggründe beim Angeklagten zudem, denn die Pfählung könnte ein Racheakt gewesen sein für sexuelle Übergriffe durch Roman Z. gegen Adrian O. Auch Hauptkommissar Klaus Müller, der erfahrenste Mordermittler der Bayreuther Kripo – er ist zurzeit auch Sachbearbeiter der Sonderkommission Peggy – bestätigte: Adrian O. hat nach seiner Festnahme in der Nacht zum 10. Februar bei der Kripo gestanden, dass er Roman Z. prügelte und schließlich pfählte, weil der sich angeblich zuvor mit einem Pfannenwender an dem schlafenden Adrian O. zu schaffen gemacht habe. In der Vernehmung soll der Beschuldigte sinngemäß gesagt haben, er habe Roman Z. die Tat mit den Worten: „Jetzt zeig ich dir mal, wie das ist“ angekündigt haben.
Warum holte Adrian O. keine Hilfe?

Die äußeren Umstände würden also gut zu einem Mord aus niederen Beweggründen passen. Und deshalb geht es für Adrian O. um sehr viel: Ein Schuldspruch wegen Mordes hätte eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge.

Deshalb legt die Verteidigung ihr Hauptaugenmerk auf das, was in Adrian O. während der Tat vorgegangen sein könnte. Wie mehrfach berichtet, behauptet der junge Pole, er habe Roman Z. nicht töten, sondern ihm lediglich eine Lektion erteilen wollen. Eine der zentralen Fragen ist: Hat Adrian O. irgendwann erkannt, dass Roman Z. so schwer verletzt war, dass er besser Hilfe rufen sollte? „Ich habe ihn gefragt, was man macht, wenn jemand tot ist oder stirbt“, erklärte ein junger Kriminalbeamter, der bei der Vernehmung dabei gewesen war, als Zeuge. Adrian O. erwiderte: „Man holt normalerweise die Polizei.“ Der Zeuge weiter: „Er hat das nicht getan.“

Ein bedingter Tötungsvorsatz also, weil Adrian O. den möglichen Tod des Schwerverletzten in Kauf nahm? Verteidiger Wolfgang Schwemmer will gegen die Annahme des bedingten Tötungsvorsatzes angehen. Adrian O. hat bislang bestritten, die Möglichkeit des Todes von Roman Z. erkannt zu haben – und auch deshalb sein Gewissen beruhigt zu haben, weil Roman Z. das Angebot, die „Ambulanz“ zu rufen, abgelehnt habe mit den Worten: „Alles in Ordnung, bring mir ein Bier und eine Zigarette.“ Ein Freund von Adrian O., der dieses Gespräch mitgehört haben soll, hat das bestätigt. Allerdings: Das möglicherweise entlastende Telefonat zum besagten Zeitpunkt gibt es nicht.

Ein Spezialist der Kriminalpolizei für Zentralaufgaben – KPI/Z – hat nämlich die Aktivitäten auf dem Handy des Angeklagten dokumentiert – eine telefonische Verbindung von Adrian O.’s Mobiltelefon zu dem des Entlastungszeugen im relevanten Tatzeitraum wurde nicht gefunden. Dafür machte der IT-Forensiker ein Video und Fotos von der Tat wieder sichtbar, die gelöscht worden waren. Die Bilder sollen äußerst brutal sein, der Schwurgerichtsvorsitzende Michael Eckstein hat schon gesagt: „Sie sprechen eine sehr, sehr hart Sprache.“
Adrian O. wurde am späten Abend des 9. Februar auch deshalb so schnell gefasst, weil die Kripo sein Mobiltelefon orten konnte. Zuletzt war das Handy in einer Funkzelle am Hauptbahnhof eingeloggt. Dort wurde der Angeklagte kurz vor Mitternacht am 9. Februar festgenommen.

In den Hunderten von Aktivitäten, die der IT-Forensiker der KPI/Z dokumentierte, glaubt Verteidiger Wolfgang Schwemmer aber einen möglicherweise rettenden Strohhalm gefunden zu haben: Zu der Zeit, in der Roman Z. laut den Zeitstempeln auf den verräterischen Fotos misshandelt wurde, soll es eine Verbindung zu einem Mobiltelefon in Polen gegeben haben. Inhaberin des polnischen Handys ist die damalige Freundin von Adrian O. Was haben die beiden gesprochen? Hauptkommissar Klaus Müller sagte, die polnische Spur sei auf Weisung der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt worden. Verteidiger Schwemmer will die Ex-Freundin nun als Zeugin laden.

Der Prozess wird fortgesetzt.