Zudem werden dem Arzt und Inhaber einer Klinik für Fortpflanzungsmedizin Verstöße gegen das Embryonenschutzgesetz und Transplantationsgesetz vorgeworfen. Nähere Angaben machte die Staatsanwaltschaft mit Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht. Alle Vorwürfe stünden im engen Zusammenhang mit der Berufsausübung.

Hinweisen zufolge hat der Mediziner gegen die Bestimmung des deutschen Embryonenschutzgesetzes verstoßen, wonach pro Zyklus nur drei Embryonen implantiert werden dürfen. Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass zur Vermeidungen von Mehrlingsgeburten lebensfähige Embryonen oder Feten wieder abgetrieben werden. Andere europäische Länder haben weniger strenge Regeln. Deutsche Ärzte machen sich aber mitunter schon strafbar, wenn sie an der Vorbereitung solcher Befruchtungen mitwirken.

Der Bayreuther Arzt ist zudem der Anstiftung einer anderen Person zur Körperverletzung angeklagt. Dies gibt den Gerüchten Nahrung, wonach in der Bayreuther Klinik zum Teil auch Helfer Eingriffe vorgenommen haben, die juristisch Ärzten vorbehalten sind.

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