München - Für Beschäftigte aus Corona-Risikogruppen in den bayerischen Kindertagesstätten besteht eine grundsätzliche Präsenzpflicht. Dies gilt auch für die seit Montag erweiterte Notbetreuung und voraussichtlich für die Zeit nach dem 25. Mai, wenn die Vorschulkinder in die Kindergärten zurückkehren sollen. Lehrkräfte aus Risikogruppen an staatlichen Schulen sind noch bis zu den Pfingstferien von der Präsenzpflicht befreit. Dies hat der Freistaat als Arbeitgeber verfügt.