Länderspiegel Fall Peggy: "Freispruch" für die Ermittler

Die Würzburger Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Soko ein. Es sei kein strafbares Verhalten zu erkennen.

 
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Ein Gedenkstein mit dem Porträt des Mädchens Peggy auf dem Friedhof. Das Mädchen war 2001 verschwunden. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archiv

Lichtenberg/Würzburg - Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat die Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Soko Peggy sowie der Staatsanwaltschaft Bayreuth eingestellt. Das berichtete am Sonntagabend die "Mainpost". Nach Angaben der Zeitung bestätigte der Würzburger Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen einen entsprechenden Schritt der Behörde. Sie hatte geprüft, ob die Ermittler in Bayreuth Tonbandaufnahmen aus ihren Akten an Vertreter der Medien durchgereicht hatten, um den Druck auf zwei Verdächtige zu erhöhen.

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Die Anwältin des Mannes, der im Jahr 2004 wegen Mordes an Peggy verurteilt und später in einem Wiederaufnahmeprozess freigesprochen worden war, hatte im Frühjahr diesen Jahres Strafantrag wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gestellt. Sie warf den Ermittlern auch vor, mehreren Lichtenbergern widerrechtlich die Tonband-Aufnahme eines früheren, vertraulichen Gesprächs ihres Mandanten mit seinem Vater vorgespielt zu haben. Die Aufnahme, so ihr Argument, sei heimlich entstanden. Ein weiterer Vorwurf richtete sich wegen vermeintlichen Geheimnisverrats an einen Journalisten. Dieser hatte - ebenso wie diese Zeitung - aus dem Gespräch zitiert.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat nun alle drei Verfahren eingestellt. Ein strafbares Verhalten sei "nicht ersichtlich", sagte Justizsprecher Raufeisen. In der Begründung betont die Behörde die Pressefreiheit und verweist laut "Mainpost" auf "die Bedeutung des Falles, das Interesse der Öffentlichkeit" sowie den Umstand, dass "nur auszugsweise aus der Datei zitiert wurde". Die Tonbandaufnahme sei zudem bereits 2004 vor Gericht öffentlich erörtert worden. Deshalb sei "ein Geheimnis nicht mehr gegeben". red