Lichtenberg/Bayreuth – Als die Polizei im Dezember 2018 in Marktleuthen einen Mann festnimmt, nährt dies die Hoffnung auf eine Wende im Fall Peggy. 17 Jahre nach dem Verschwinden des damals neun Jahre alten Mädchens aus Lichtenberg schien eine Aufklärung plötzlich zum Greifen nahe. Die Ermittler teilen mit, dass man Manuel S. dringend verdächtige, als „Täter oder Mittäter“ an Peggys Tötung beteiligt gewesen zu sein. Jetzt, zwei Monate später, hat das Landgericht Bayreuth diese Einschätzung kassiert. Es bestehe „derzeit kein dringender Tatverdacht wegen Mordes“, gab am Mittwoch ein Justizsprecher bekannt.
Das Landgericht stützt damit die Entscheidung jenes Amtsrichters, der an Heiligabend einen Haftbefehl gegen Manuel S. wegen Mordes verworfen und den 41-Jährigen auf freien Fuß gesetzt hatte. Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft anschließend Beschwerde eingelegt. Die wurde nun verworfen.
Eine Art „Freispruch erster Klasse“ bedeutet die Entscheidung für Manuel S. allerdings nicht. Das Landgericht attestiert einen „dringenden Tatverdacht“ in Hinblick auf die Beseitigung von Peggys Leiche. Diese These würde nicht nur durch die Ermittlungen untermauert, sondern auch durch das Teilgeständnis, das der 41-Jährige zunächst abgelegt und später widerrufen hatte. „Dieses Teilgeständnis kann gegen den Beschuldigten verwendet werden“, entschied die Kammer.