Hof - Zum Schluss steht im Schwurgerichtssaal des Hofer Landgerichts Aussage gegen Aussage. Und die Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Dr. Wolfgang Schiener entscheidet nach einem uralten Rechtsgrundsatz: In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten. Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung also für einen 32-jährigen Mann aus Münchberg, der die Schilderungen seiner von ihm mittlerweile getrennt lebenden gleichaltrigen Ehefrau stets als völlig aus der Luft gegriffen bezeichnet hat.