Hof - Zum Schluss steht im Schwurgerichtssaal des Hofer Landgerichts Aussage gegen Aussage. Und die Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Dr. Wolfgang Schiener entscheidet nach einem uralten Rechtsgrundsatz: In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten. Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung also für einen 32-jährigen Mann aus Münchberg, der die Schilderungen seiner von ihm mittlerweile getrennt lebenden gleichaltrigen Ehefrau stets als völlig aus der Luft gegriffen bezeichnet hat.
Länderspiegel Freispruch für den Ehemann
Von Rainer Maier 22.12.2012 - 00:00 Uhr