Hof - Auch nach dem Urteil vom gestrigen Dienstag - siehe Titelseite - ist der Fall des Bayreuther Fortpflanzungsmediziners Stefan T. noch nicht abgeschlossen. Schon während des Prozesses war bekannt geworden, dass die Kripo Bayreuth in den vergangenen Monaten weitere Verstöße gegen das Transplantations- und Embryonenschutzgesetz zusammengetragen hat. In der jetzigen Anklageschrift waren nur zwei Fälle aufgelistet. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft und später auch der Richter wurden einer Frau unbefugt Eizellen entnommen, um sie in einer "Eizellenbank" tiefgeforenen einzulagern. Später wurden mindestens zwei davon rechtswidrig befruchtet und einer anderen Patientin eingesetzt.