Hof - War es Mord oder nicht? Dies ist die einzige Frage, die im Hofer Babyleichen-Prozess wirklich zählt. Nur wenn der 53-jährigen Dagmar B. wirklich nachgewiesen werden kann, dass sie die von ihr geborenen Kinder vor über 25 Jahren aus niedrigen Beweggründen getötet hat, kann sie vom Schwurgericht Hof verurteilt werden. Alle anderen denkbaren Tatbestände - etwa Totschlag - waren zum Zeitpunkt ihrer Festnahme bereits verjährt. Dies wissen Ankläger und Richter mit Sicherheit, denn im Sommer 1988 waren der Frau bei einer Operation nach einer lebensgefährlichen Erkrankung Gebärmutter und Eierstöcke entfernt worden. Danach kann sie nicht mehr schwanger gewesen sein.