Nürnberg/Regensburg - Sieben Jahre Zwangspsychiatrie - das Schicksal des Gustl Mollath hat die Menschen in Deutschland berührt und die deutsche Gerichtspsychiatrie in den Grundfesten erschüttert. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte 2006 festgestellt, dass Mollath seine inzwischen von ihm geschiedene Frau körperlich misshandelt hatte. Weil die Gutachter den Nürnberger jedoch wegen seiner angeblichen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich einstuften, sprach das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei - und wies ihn in die Psychiatrie ein.