Karlsruhe/Oberfranken - Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Erbschaftsteuer in zentralen Punkten gekippt. Die Privilegien für Firmenerben seien in ihrer derzeitigen Form mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, urteilten die Richter. Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln fort. Sie ermöglichen es Erben von Firmen, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Kapitalgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen, Steuern zu sparen oder ganz zu vermeiden.
Länderspiegel Karlsruhe kippt Vorteile für Erben von Firmen
Von Elfriede Schneider und Angelika Schiller 18.12.2014 - 00:00 Uhr