Fürth - Seit mehr als vier Jahren ist kein Ende des Konflikts in Sicht, nun muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München ein Urteil sprechen: Einige Hausbesitzer eines beliebten Altstadt-Kneipenviertels in Fürth pochen darauf, dass dort leiser, weniger oft und vor allem weniger lang gefeiert wird. Ein deutlich abgespecktes Veranstaltungskonzept der mittelfränkischen Stadt geht ihnen nicht weit genug: Sie fordern, dass auch die Außenbereiche der Lokale bereits um 22 Uhr schließen müssen - so wie es ihrer Ansicht nach eine Lärmschutzverordnung aus dem Jahr 1968 vorschreibt.
Länderspiegel Lärm-Streit um Fürther Feiermeile
Von Roland Beck 07.09.2015 - 00:00 Uhr