Nürnberg/Bamberg - Es geht um die Frage, ab wann er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen habe. Wie Mollaths Anwalt Gerhard Strate am Montag der Nachrichtenagentur dpa sagte, hat er beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass dadurch Mollaths Grundrecht auf Freiheit verletzt worden war.