München - Das Höchstalter für die Wählbarkeit von berufsmäßigen Bürgermeister und Landräten in Bayern soll ab der Kommunalwahl 2020 auf 67 Jahre angehoben werden. Auf diesen Kompromiss haben sich die Regierungsfraktionen von CSU und FDP geeinigt. Die Anhebung der Altersgrenze um zwei Jahre soll Bestandteil eines gemeinsamen Entwurfes zur Novellierung des Kommunalwahlgesetzes werden. In diesem soll auch geregelt werden, dass künftig bereits 18-Jährige zu Bürgermeistern oder Landräten gewählt werden können. Bislang beträgt das Mindestalter 21 Jahre. Im Innenausschuss des Landtags lehnten CSU und FDP dagegen weitergehende Forderungen der Opposition ab.