München/Selb - Wer bei der Fernsehshow "Big Brother" gewinnt, muss das Preisgeld als Einkommen versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen IX R 6/10) entschieden. Der Gewinner der RTL-II-Containershow von 2005, Sascha Sirtl aus Selb, hatte damals eine Million Euro Preisgeld gewonnen. Gegen einen Bescheid des Finanzamtes klagte er, der Finanzhof wies die Beschwerde nun ab. Die Teilnahme an der "Big Brother"-Show gilt demnach als Arbeit. Der BFH wertete die Teilnahme als "steuerpflichtige sonstige Leistung". Mit dem Urteil stellt der Finanzhof fest: Die Teilnahme an der "Big Brother"-Show wird nicht als Spiel oder Wette gewertet. Damit sind die Einkünfte nicht steuerfrei, sondern einkommenssteuerpflichtig. Lottogewinne hingegen sind auch weiterhin keine Einkünfte.