München - "Solange Schweden diesen Inzidenzwert überschreitet, gilt auch für den Freistaat Bayern bei der Ein- oder Rückreise aus Schweden die Quarantänepflicht", teilte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums am Dienstag mit. Denn dann greife die entsprechende Regelung der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV), in der die kritische Marke mit einer "Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von mehr als 50 Fällen pro 100 000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen" angegeben ist.