Dort lagen zwei Flugabwehrsysteme, auch bekannt als Raketenwerfer, mit dazugehörigen Lenkflugkörpern. Die vom Kriegswaffenkontrollgesetz erfassten Waffen sind in Deutschland verboten. Die Raketenwerfer und die Lenkflugkörper russischer Bauart wurden sichergestellt, ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Die Systeme sind zur Bekämpfung niedrig-fliegender Luftfahrzeuge konzipiert und können von der Schulter eines einzelnen Schützen eingesetzt werden.