Hof/Selb/Kulmbach - Arglosigkeit werfen die Ankläger dem 21-jährigen Angeklagten aus Selb im Mordprozess um einen getöteten Fußgänger vor. Sie sind überzeugt, dass der junge Mann das Opfer, einen 19-jährigen Kulmbacher am Abend des 6. Februar auf der Wittelsbacherstraße in Selb mit seinem Auto arglos gerammt hat und dass der Akt des Überfahrens deshalb heimtückisch zu nennen ist.