Länderspiegel Rechtslage: Fehler oder Komplikation?

HOF – Jeden Verstoß gegen eine ärztliche Pflicht bezeichnet man als Behandlungsfehler. Wann aber ein solcher Fehler auch im juristischen Sinne als Pflichtverletzung gilt und damit mit Schadensansprüchen geahndet werden kann, ist kompliziert.

 
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