Auch wenn die Kontrollen an der bayerisch-böhmischen Grenze weggefallen sind: Die Bestimmungen für den Reiseverkehr sowie die Zollregelungen gelten unverändert. So müssen Reisende innerhalb des Schengen-Raumes weiterhin gültige Dokumente dabei haben, also ihren Reisepass oder Personalausweis mit sich führen. Auch an den Zollbestimmungen hat sich nichts geändert. Tabakwaren, Alkohol und Kaffee zum Beispiel dürfen nur in Mengen eingeführt werden, die dem Privatverbrauch dienen. Frei sind zum Beispiel vier Stangen Zigaretten, zehn Liter Spirituosen oder neunzig Liter Wein sowie zehn Kilo Kaffee pro Person. Die Kraftstoffeinfuhr ist frei für den Tankinhalt sowie weitere maximal zwanzig Liter in Kanistern. R. M.