Bayreuth - So fest waren alle Beobachter des Peggy-Prozesses von einem Freispruch überzeugt gewesen, dass es nach dem Urteil zunächst einmal nur eine Frage gab: War das nun ein Freispruch erster oder nur zweiter Klasse? Eindeutig ein Freispruch der besseren Art wegen erwiesener Unschuld, meinte Verteidiger Michael Euler: "Es gibt nichts; es gibt keinen einzigen Beweis, dass Ulvi K. Peggy getötet hat." Eindeutig ein Freispruch aus Mangel an Beweisen, deutete hingegen Staatsanwalt Daniel Götz, der in Bayreuth mit seiner Kollegin Sandra Staade die Anklage vertreten hat. Es spricht einiges dafür, dass Götz richtig liegt, denn Vorsitzender Richter Michael Eckstein hat in der mündlichen Begründung des Urteils davon gesprochen, dass "ein Tatbeweis nicht führbar" sei. Einen Freispruch erster oder zweiter Klasse gibt es im Strafgesetzbuch ohnehin nicht.