München/Oberfranken - Im November 2019 hat das Bundeskabinett den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll von 2025 an gelten, muss aber erst noch durch den Bundestag.
Länderspiegel Und wer betreut eigentlich die Grundschüler?
Redaktion 26.01.2020 - 21:28 Uhr