Bamberg – Es sollte eine lustige Feier nach einer Kneipentour in Bamberg werden, doch sie endete mit dem Tod eines Partygastes. Der Mann starb an einer Überdosis K.o.-Tropfen, ein zweiter Mann kam nur knapp mit dem Leben davon. Nun ist der Mann, der die gefährliche Droge mit auf die Party gebracht hatte, zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Bamberg sprach den 24-Jährigen am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig, nicht aber wegen Mordes. Der Angeklagte habe die beiden Männer nicht vorsätzlich in Gefahr gebracht, sagte der Vorsitzende Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer noch siebeneinhalb Jahre wegen Mordes und versuchten Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte zwei Jahre wegen fahrlässiger Körperverletzung und Tötung beantragt.
Der Mann habe die Partygäste vor den Folgen des flüssigen Ecstasys gewarnt und die Wohnung verlassen, bevor die typischen Warnsignale wie etwa blaue Lippen erkennbar gewesen seien, befand das Gericht. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, soll der 24-Jährige in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, legte die Kammer zudem fest.
Der drogenabhängige Angeklagte hatte das hoch dosierte, flüssige Ecstasy vor gut einem Jahr mit auf eine spontane Feier in Bamberg gebracht. Alle Feiernden waren betrunken. Die Plastikflasche mit dem gefährlichen Gammabutyrolacton (GBL) soll der Angeklagte auf dem Wohnzimmertisch abgestellt und auch vor dessen Inhalt gewarnt haben. Zwei Männer – 24 und 27 Jahre alt – tranken aus der Flasche und wurden wenig später bewusstlos.
Wirklich alarmiert war aber zunächst niemand. Erst ein Mitbewohner, der in den Morgenstunden in die Wohnung kam, erkannte den Ernst der Lage und alarmierte den Notarzt. Für den 27-Jährigen kam die Hilfe zu spät. Er starb an Heiligabend wegen schwerer Hirnschäden. Der 24-Jährige konnte noch rechtzeitig beatmet werden.
GBL – auch als K.o.-Tropfen und Liquid Ecstasy bekannt – ist in der Partyszene als aufputschendes Mittel weit verbreitet. Doch der Stoff gilt als unberechenbar. Er kann entweder stimulieren oder die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems verlangsamen. Eine Überdosierung kann deshalb auch schnell lebensbedrohlich werden.
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Der Mann habe die Partygäste vor den Folgen des flüssigen Ecstasys gewarnt und die Wohnung verlassen, bevor die typischen Warnsignale wie etwa blaue Lippen erkennbar gewesen seien, befand das Gericht. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, soll der 24-Jährige in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, legte die Kammer zudem fest.
Der drogenabhängige Angeklagte hatte das hoch dosierte, flüssige Ecstasy vor gut einem Jahr mit auf eine spontane Feier in Bamberg gebracht. Alle Feiernden waren betrunken. Die Plastikflasche mit dem gefährlichen Gammabutyrolacton (GBL) soll der Angeklagte auf dem Wohnzimmertisch abgestellt und auch vor dessen Inhalt gewarnt haben. Zwei Männer – 24 und 27 Jahre alt – tranken aus der Flasche und wurden wenig später bewusstlos.
Wirklich alarmiert war aber zunächst niemand. Erst ein Mitbewohner, der in den Morgenstunden in die Wohnung kam, erkannte den Ernst der Lage und alarmierte den Notarzt. Für den 27-Jährigen kam die Hilfe zu spät. Er starb an Heiligabend wegen schwerer Hirnschäden. Der 24-Jährige konnte noch rechtzeitig beatmet werden.
GBL – auch als K.o.-Tropfen und Liquid Ecstasy bekannt – ist in der Partyszene als aufputschendes Mittel weit verbreitet. Doch der Stoff gilt als unberechenbar. Er kann entweder stimulieren oder die Aktivitäten des Gehirns und des zentralen Nervensystems verlangsamen. Eine Überdosierung kann deshalb auch schnell lebensbedrohlich werden.