Karlsruhe - Die Hartz-IV-Leistungen für etwa 1,7 Millionen Kinder müssen möglicherweise grundlegend neu berechnet werden. In einer Anhörung ließ das Bundesverfassungsgericht am Dienstag deutliche Zweifel daran erkennen, ob die bisher geltenden Sätze von bis zu 251 Euro den tatsächlichen Bedarf von Kindern unter 14 Jahren abdecken. In dem Verfahren will das Bundesverfassungsgericht erstmals über Inhalt und Grenzen des "Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum" entscheiden, kündigte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier an. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen.