Hof/Selb/Kulmbach - Im Raserprozess von Hof steht schwingt im Hintergrund stets ein juristischer Begriff mit: Der "bedingte Vorsatz" sagt, dass ein Täter den als möglich erkannten Ausgang seines Tuns wissentlich und willentlich in Kauf nimmt - im vorliegenden Fall, weil er junger Mann, vermutlich ein Autonarr und verliebt in sein Fahrzeug, eben mit diesem seinem Auto angeben und imponieren wollte.