Landgericht Saarbrücken Siebeneinhalb Jahre Haft für Pathologen wegen falscher Diagnosen

red/

Ein Pathologe schloss in zwei Diagnosen bei Patienten Hautkrebs aus – mit fatalen Folgen. Einer starb sogar. Nun wurde der Mann verurteilt.

 
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Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe. (Symbolbild) Foto: IMAGO/U. J. Alexander

Wegen falscher Diagnosen mit fatalen Folgen ist ein Pathologe am Dienstag vom Landgericht Saarbrücken zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah den Vorwurf des Totschlags und in einem anderen Fall der fahrlässigen Körperverletzung als erwiesen an. Der bisher bestehende Haftbefehl wird aufrechterhalten.

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Der heute 64-Jährige soll 2019 bei Untersuchungen von Proben in zwei Fällen fälschlicherweise einen Hautkrebs ausgeschlossen haben. Ärzte und Patienten hatten daher keine weiteren medizinischen Behandlungen eingeleitet. Einer der beiden Männer (Jahrgang 1952) starb ein Jahr später. Bei dem anderen Patienten (45) war die bösartige Erkrankung erst bei einer erneuten Hautveränderung 2020 festgestellt worden. Seine Prognose ist laut Gutachter nun deutlich schlechter.

Suchtkrank und depressiv

Laut Anklage war dem Pathologen bewusst gewesen, dass er aufgrund einer Suchterkrankung und Depression nicht in der Lage gewesen war, den Facharztstandard einzuhalten.

Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft wegen Totschlags in zwei Fällen - davon ein versuchter und ein vollendeter - gefordert. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten beantragt.

Bei dem Urteil handelt es sich um eine Gesamtfreiheitsstrafe aus insgesamt drei Prozessen.