Bezahlbare Mietwohnungen auf dem Land sind Mangelware. So haben es auch und vor allem Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger im Landkreis oftmals nicht leicht, eine geeignete Wohnung zu finden. Für die etwa 1550 Bedarfsgemeinschaften im Landkreis übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung. Dabei hält es sich an strikte Vorgaben bezüglich der Größe und auch des Mietpreises der Wohnung. Ist die Wohnung nicht angemessen – also zu groß oder zu teuer –, wird die Miete nicht oder nicht vollständig übernommen. Die Grenze für die Angemessenheit einer Wohnung muss der Landkreis als Leistungsträger in regelmäßigen Abständen neu anpassen.