Landkreis - Wo dürfen sich Gewerbebetriebe niederlassen? Das können Städte und Gemeinden nicht ganz frei entscheiden. In Bayern gilt das Anbindegebot; das heißt, neue Gewerbe- und Industriegebiete sollen nur dort entstehen, wo es bereits Bebauung gibt. Ein neuer Betrieb gleich an der Autobahn? Das geht also bisher nicht so einfach. Über dieses Gebot wird seit Monaten debattiert, nachdem Heimatminister Markus Söder die Regelung lockern wollte. Während die Befürworter mehr Freiheit für die Kommunen und weniger Verkehr in den Ortschaften begrüßen, fürchten Kritiker einen Wildwuchs an Gewerbeflächen, die Zerstörung der Natur und Flächenfraß.