Landkreis Kulmbach Dürre bedroht die Gewässer

Man bekommt fast Sehnsucht in diesem trockenen Sommer: Im Januar diesen Jahres waren beim Hochwasser zahlreiche Straßen (hier bei Stadtsteinach) gesperrt. Foto: Archiv/Klauß Rößner

Die extreme Trockenheit lässt die Wasserpegel weiter sinken. Die Entnahme aus Bächen und Teichen ist im Landkreis Kulmbach nicht mehr erlaubt.

 
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Die jüngsten Niederschläge bringen anscheinend kaum Linderung. Im Landkreis Kulmbach hat die Trockenheit weiterhin gravierende Auswirkungen. Betroffen ist unter anderem die Landwirtschaft, die mit Ernteausfällen rechnet. Die Dürre bedroht auch die Tier- und Pflanzenwelt. Das Landratsamt Kulmbach hat angesichts der Niedrigwassersituation nun einen dringenden Appell an die Bevölkerung gerichtet, kein Wasser mehr aus Bächen, Flüssen, Gräben, Teichen und Seen zu entnehmen.

Die Pegel von Schorgast, Steinach und Main sind auf niedrigem und sehr niedrigem Niveau. Das meldet der Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern. Die Dürre wirkt sich nicht nur auf die Fließgewässer aus, sondern auch auf die Grundwasserstände. An der Messstelle in der Blaich am Weißen Main ist der Pegel Ende Juni auf einen extrem niedrigen Stand gefallen. In Melkendorf schaut es kaum besser aus. Die Dürre hat weitreichende Folgen für die Umwelt. Deshalb bittet das Landratsamt Kulmbach die Bevölkerung nun um größte Zurückhaltung bei der Wasserentnahme. Das gilt für alle Oberflächengewässer während und nach der sommerlichen Trockenperiode. Die Wasserentnahme sei bei Niedrigwasser einzustellen, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes.

Die Behörde geht davon aus, dass die Bevölkerung ohne das Verbot häufiger auf das kostbare Nass aus Gewässern zurückgreift, um beispielsweise damit den Garten zu gießen. Das sei problematisch, weil das Niederschlagswasserdefizit zu weiter sinkenden Grundwasserständen führt, weil kleinere Bäche ganz austrocknen und größere Fließgewässer sehr niedrige Abflusswerte aufweisen.

Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern haben gesetzliche Grenzen, erklärt das Landratsamt. Insbesondere bei der Wasserentnahme aus kleinen Bächen und Gräben ist die Grenze schnell überschritten, bei der für die Lebewesen im oder am Gewässer nicht mehr genug Wasser übrig bleibt und erhebliche Beeinträchtigungen des Gewässers sowie dessen Tier- und Pflanzenwelt entstehen.

Wer Wasser entnehmen möchte, muss eine Erlaubnis beim Landratsamt beantragen. Ohne Erlaubnis dürfen nur sehr geringe Mengen mit der Hand geschöpft werden. Das Verbot gilt auch für Eigentümer und Anlieger. „Einbauten jeder Art, die zum Zwecke des Aufstauens ohne vorherige Gestattung im Gewässer errichtet wurden, sind in jedem Falle unerlaubt und müssen entfernt werden“, schreibt das Landratsamt in seiner Mitteilung. Es sei mit verstärkten Kontrollen zu rechnen, die kostenpflichtige Einschränkungen und Ahndungen nach sich ziehen können.

Die Behörde bittet im Interesse des Natur- und Wasserhaushalts um Verständnis und größtmögliche Zurückhaltung. Der Blick auf den Wetterbericht verspricht keine Besserung. Die große Hitzewelle soll demnach Mitte Juli beginnen.

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