Da es sich im ersten Fall um einen Hobbybestand mit weniger als 50 Tiere handelte, musste das Landratsamt keine Schutz- und Überwachungszone mit weitergehenden Maßnahmen oder Beschränkungen ausweisen, wie es beim Seuchenausbruch im Landkreis Tirschenreuth der Fall war. Die in diesem Zusammenhang auch in Teilen des Landkreises Wunsiedel angeordneten Maßnahmen sind mittlerweile aufgehoben worden. Allerdings werde kein Weg daran vorbeiführen, dass in den von den Geflügelpestausbrüchen betroffenen Gemeinden und dem dazwischen liegendem Gemeindegebiet von Bad Alexandersbad die Aufstallung von Geflügel generell angeordnet wird. Eine entsprechende Allgemeinverfügung werde in Kürze veröffentlicht, schreibt das Landratsamt. Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin dazu aufgerufen, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie verendete größere Wildvögel dem Veterinäramt, der Gemeinde oder der Polizei zu melden. Auch sollten die Kadaver nicht berührt werden.