Landkreis Wunsiedel Erster Fall von Geflügelpest

Betroffen ist der Geflügelbestand eines Hobbyzüchters. Foto: picture alliance/dpa/Monika Skolimowska

Nach Angaben des Landratsamtes ist der Bestand eines Hobbyhalters betroffen. Folgen weitere Maßnahmen?

 
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Im Landkreis Wunsiedel ist in einem Geflügelbestand eines Hobbyhalters am Freitag das Geflügelpestvirus nachgewiesen worden. Laut einer Mitteilung des Landratsamtes ist in dem Bestand mit Hühnern und Enten ein Großteil der Hühner innerhalb weniger Tage verendet. Die verbliebenen Vögel wurden bereits am Donnerstag von einem Amtstierarzt eingeschläfert. Auch bei einem aufgefundenen Wildvogel wurde laut Mitteilung das Geflügelpestvirus nachgewiesen.

Da es sich im ersten Fall um einen Hobbybestand mit weniger als 50 Tiere handelte, musste das Landratsamt keine Schutz- und Überwachungszone mit weitergehenden Maßnahmen oder Beschränkungen ausweisen, wie es beim Seuchenausbruch im Landkreis Tirschenreuth der Fall war. Die in diesem Zusammenhang auch in Teilen des Landkreises Wunsiedel angeordneten Maßnahmen sind mittlerweile aufgehoben worden. Allerdings werde kein Weg daran vorbeiführen, dass in den von den Geflügelpestausbrüchen betroffenen Gemeinden und dem dazwischen liegendem Gemeindegebiet von Bad Alexandersbad die Aufstallung von Geflügel generell angeordnet wird. Eine entsprechende Allgemeinverfügung werde in Kürze veröffentlicht, schreibt das Landratsamt. Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin dazu aufgerufen, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie verendete größere Wildvögel dem Veterinäramt, der Gemeinde oder der Polizei zu melden. Auch sollten die Kadaver nicht berührt werden.

Tierhalter sind grundsätzlich aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel und gehaltenen Vögeln zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß Geflügelpestschutzverordnung Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten oder im Falle eines Seuchenverdachts die zuständige Behörde zu informieren.

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