Feuer, die in Waldnähe (100 Meter oder weniger) abgebrannt werden sollen, sind ab Waldbrandgefahrenstufe 4 nicht mehr zulässig. Auch Sonnwendfeuer an anderen Stellen, insbesondere auf trockenen Wiesenflächen, sind derzeit gefährlich . Hier sollte vor dem Abbrennen eine Abstimmung mit der Gemeinde oder der örtlichen Feuerwehr erfolgen, heißt es vom Landratsamt. Alle Bürger sind aufgefordert, achtsam und umsichtig zu sein. Wer Rauch oder Feuerschein in Wäldern oder auf Freiflächen entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr alarmieren. red