Krokusse in Vollblüte kündigen derzeit mit aller Kraft schon den Frühling an. Doch noch befindet sich die Natur offiziell in der Winterpause. Bis einschließlich 28. Februar ist deshalb nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz das Schneiden von Hecken und Feldgehölzen erlaubt, heißt es in einer Mitteilung aus dem Landratsamt Kulmbach. Das sich nun schließende Zeitfenster nutzt der Landkreis Kulmbach, um notwendige Freistellungen und Entbuschungen von wertvollen Biotopen abzuschließen.