Stuttgart - Trotz des anziehenden Buchungsverhaltens für Urlaubsreisen wird es auch in diesem Jahr wieder viele Menschen geben, die „Urlaub daheim“ machen. Wohl dem, der wenigstens das kleine Urlaubsziel „Balkonien“ ansteuern kann. Doch nicht alles ist auf dem Balkon erlaubt. Gerichtsurteile geben Aufschluss.