Marktredwitz - Auch wenn der Schnee noch auf sich warten lässt, wirft der Winter schon seine Schatten voraus. Aus diesem Grund erinnert die Stadt Marktredwitz Haus- und Grundstücksbesitzer an die Vorschriften der "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter". Innerorts bestehe für Gehwege eine Räum- und Streupflicht. "Ist keine bauliche Abgrenzung vorhanden, so gilt die gleiche Verpflichtung für einen mindestens einen Meter breiten Streifen auf der Straße entlang der Grundstücksgrenze." Diese Verpflichtung gelte auch dann, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gehsteig vorhanden ist.