Marktredwitz Bald geht’s an die Schaufel

Zwischen 7 und 20 Uhr müssen die Gehwege im Winter geräumt und gestreut werden. Foto: Michael Reichel/dpa Quelle: Unbekannt

Die Stadt mahnt die Bürger zum Schneeräumen und Streuen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro rechnen.

 
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Marktredwitz - Auch wenn der Schnee noch auf sich warten lässt, wirft der Winter schon seine Schatten voraus. Aus diesem Grund erinnert die Stadt Marktredwitz Haus- und Grundstücksbesitzer an die Vorschriften der "Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter". Innerorts bestehe für Gehwege eine Räum- und Streupflicht. "Ist keine bauliche Abgrenzung vorhanden, so gilt die gleiche Verpflichtung für einen mindestens einen Meter breiten Streifen auf der Straße entlang der Grundstücksgrenze." Diese Verpflichtung gelte auch dann, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gehsteig vorhanden ist.

Nach dem Schneeräumen müssten die Wege mit Splitt, Sand oder in Ausnahmefällen auch mit Tausalz gestreut werden. Die Flächen müssten an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr verkehrssicher gehalten werden. Daher müsse man notfalls auch mehrmals am Tag räumen und streuen.

Eigentümer von Grundstücken, die nicht direkt an einen Gehsteig oder eine Straße angrenzen, seien auch dann räum- und streupflichtig, wenn sie ihr Grundstück über einen Weg erreichen, der allen Anliegern gemeinsam gehöre. Die gemeinsame Reinigungs- und Sicherungsfläche richte sich nach der Straßenfrontlänge aller dazugehörigen Grundstücke. "Soweit Anlieger für denselben Abschnitt räum- und streupflichtig sind, sind sie der Stadt Marktredwitz gegenüber für die Sicherung dieses Abschnitts gemeinsam verpflichtet. Es ist den Anliegern überlassen, die Verteilung der anfallenden Arbeiten untereinander durch Vereinbarungen zu regeln." Ablagerungen von Schnee und Eis am Rand der Geh- und Fahrbahn dürften den Fahr- und Fußgängerverkehr nicht behindern. Hydranten-Deckel, Schieberklappen der Gas- und Wasseranschlüsse, Straßenrinnen und Wassereinläufe müssen nach Mitteilung der Stadt von Schnee und Eis freigehalten werden. "Auf keinen Fall dürfen zusätzliche Schneemengen von Dächern, Höfen oder Vorgärten auf einer öffentlichen Straße oder am Fahrbahnrand abgelagert werden." Wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflichten nicht erfüllt, könne mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro belegt werden, so die Stadt Marktredwitz. red

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