Berlin/Eichstätt – Wer ausreisepflichtig ist, das Land verlassen soll, aber nicht freiwillig und rechtzeitig seine Koffer packt, bei dem greift der Staat zum letzten Mittel: Abschiebehaft. Im vergangenen Jahr waren in Bayern 1213 Personen inhaftiert. Im Durchschnitt 34 Tage befanden sie sich in den bayerischen Abschiebehaftanstalten in Eichstätt und Erding. Menschen in diesen Justizvollzugseinrichtungen sind keine verurteilten Straftäter. Ihnen wird deshalb die Freiheit entzogen, weil Ausländerbehörden sie verdächtigen, sich ihrer Abschiebung entziehen zu wollen. Abschiebehaft ist somit keine Strafhaft, sondern eine Verwaltungshaft. Mit den neben den üblichen Strafhaftanstalten betriebenen Abschiebehaftanstalten soll diesem Unterschied Rechnung getragen werden. Doch mit dieser Trennung könnte es ab dem heutigen Freitag vorbei sein: Der Bundestag will über das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von Bundesinnenminister Horst Seehofer abstimmen. Wird es verabschiedet, dann wird es der Justiz möglich sein, Abschiebehäftlinge wieder in den normalen Strafvollzug zu überstellen.