Karlsruhe/Bayreuth - Es ist eine Watschn für die bayerische Justiz: Der Nürnberger Gustl Mollath saß nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts in den vergangenen zwei Jahren verfassungswidrig in der Psychiatrie. Mollath war 2006 auf gerichtliche Anordnung eingewiesen worden, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Anfang August wurde er entlassen. Das Verfassungsgericht hielt die nachträgliche Überprüfung dennoch für wichtig. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte auf eine Beschwerde von Mollaths Anwalt zugleich angeordnet, dass das Verfahren gegen ihn neu aufgerollt wird.