Das ist nicht so das richtige Thema für die Praktiker des Alltags, auch nicht für die Praktiker des politischen Tagesgeschäfts. Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es wieder einmal will man den Beschwerdeführern glauben um nicht weniger als den Fortbestand der Bundesrepublik auf der Grundlage des Grundgesetzes. Wo die Bundesregierung, die Bundestags-Mehrheit, der Bundesrat und der Bundespräsident keine gravierenden Probleme erkennen können, sehen Gauweiler und die Linken höchste Gefahr am Horizont, wenn der EU-Reformvertrag von Lissabon in Kraft treten sollte.
Meinungen Grenzen der EU
Herbert Wessels zum Streit über den Reformvertrag 11.02.2009 - 00:00 Uhr