Das ist nicht so das richtige Thema für die Praktiker des Alltags, auch nicht für die Praktiker des politischen Tagesgeschäfts. Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es wieder einmal – will man den Beschwerdeführern glauben – um nicht weniger als den Fortbestand der Bundesrepublik auf der Grundlage des Grundgesetzes. Wo die Bundesregierung, die Bundestags-Mehrheit, der Bundesrat und der Bundespräsident keine gravierenden Probleme erkennen können, sehen Gauweiler und die Linken höchste Gefahr am Horizont, wenn der EU-Reformvertrag von Lissabon in Kraft treten sollte.