Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommt überraschend. Dass die obersten Richter die nachträgliche Sicherungsverwahrung besonders gefährlicher Straftäter verwerfen, war zu erwarten. Nicht aber, dass das Gericht sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung für nichtig erklärt. Mit diesem radikalen Schnitt in eine komplizierte Materie ist es gelungen, die Grundlage für eine verfassungskonforme Gesetzgebung zu schaffen. Die Richter haben Bund und Ländern konkrete Anweisungen gegeben, wie das neue "Gesamtkonzept" der Sicherungsverwahrung auszusehen hat. Die "Wiedererlangung der Freiheit" müsse sich darin sichtbar widerspiegeln. Gut zwei Jahre beträgt die gestern gesetzte Frist.