Für Mitarbeiter in Altenheimen Hof: Mindestens zwei Tests pro Woche

red
  Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

Stadt und Landkreis Hof verlängern ihre Allgemeinverfügungen. Es gibt einige Änderungen.

 
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Hof - Stadt und Landkreis Hof haben ihre Corona-Allgemeinverfügungen bis einschließlich 21. März verlängert. Dabei ergeben sich folgende Änderungen:

Alten- und Pflegeheime. In Stadt und Landkreis Hof gilt nun: Mitarbeiter der genannten Einrichtungen müssen sich mindestens zweimal pro Woche testen lassen. Hintergrund: Die Testung von Personal in Alten- und Seniorenresidenzen, vollstationären Einrichtungen der Pflege sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wurde neu geregelt. Die bis dato aufgrund einer Regelung des Freistaates Bayern vorgesehene Testpflicht ist durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs außer Kraft gesetzt worden.

Schulen. Aufgrund des hohen Inzidenzwerts findet an allen Schulen der Stadt Hof ab Montag, den 8. März, wieder Distanzunterricht statt. Unaufschiebbare Prüfungen von Abschlussklassen können in Präsenzform mit einem Abstand der Prüflinge von mindestens 1,5 Metern stattfinden.

Im Landkreis Hof gilt hinsichtlich der Schulen weiterhin die Regelung des Freistaats Bayern. Das heißt, die Abschlussklassen der Gymnasien bleiben im Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht.

Für die Abschlussklassen aller anderen Schularten sieht der Freistaat Präsenz- beziehungsweise Wechselunterricht ab dem 15. März vor. Dies gilt nach aktuellem Stand auch für die Abschlussklassen im Landkreis Hof.

Alle weiteren Regelungen der Allgemeinverfügungen von Stadt und Landkreis gelten unverändert. red

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