Hof – Die Ermittlungen gegen zwei Pfarrer aus dem Bereich Hof wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch sind abgeschlossen. Wie die Staatsanwaltschaft Hof gestern mitteilte, sind die Geschehnisse bereits verjährt und können somit nicht mehr strafrechtlich geahndet werden.

Einem ehemaligen Oberkirchenrat aus Hof wurde, wie ausführlich berichtet, zur Last gelegt, von Sommer/Herbst 1964 bis Juli 1965 sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. „Hinsichtlich dieser Taten ist spätestens im Juli 1979 Verfolgungsverjährung eingetreten“, erklärte gestern der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Schmitt.
Verjährungsfristen, betonte Schmitt weiter, errechneten sich aus dem Alter des Opfers. Die Fristen ruhten bis zum 18. Lebensjahr des Opfers. Dann beginne eine zehnjährige Verjährungszeit zu laufen. Wenn erst nach dieser Zeit Vorwürfe laut würden, könne keine Anklage erhoben werden. Dies sei im Fall des ehemaligen Oberkirchenrats so, aber auch im anderen Fall, dem eines Pfarrers aus dem Landkreis Hof. „Diese Anschuldigungen sind ja erst im Frühjahr 2010 offenbar geworden.“

Große Wogen hatte vor allem der zweite Fall geschlagen. Dem Pfarrer aus Sparneck war vorgeworfen worden, von Mitte 1983 bis 1985 sexuelle Handlungen an einem Mädchen vorgenommen zu haben. Der Pfarrer war von der Landeskirche suspendiert worden – wogegen die Gemeinde protestiert hatte. Strafrechtlich gesehen sind die Vorwürfe gegen den Pfarrer ebenfalls verjährt: Spätestens seit 1999, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt.

Davon völlig unabhängig sind jedoch disziplinarrechtliche Maßnahmen. Regionalbischöfin Dr. Dorothee Greiner wurde nicht von der Mitteilung der Staatsanwaltschaft überrascht: „Das war zu erwarten. Das habe ich auch so bei der Gemeindeversammlung in Sparneck gesagt.“

Auch wenn die strafrechtlichen Ermittlungen vom Tisch seien, „bleibt klar, dass wir unser Ermittlungsverfahren weiter durchführen“, erklärte Greiner. Schließlich müsse geklärt werden, ob der Dienst des Pfarrers „in grundsätzlicher Weise berührt ist“ und sich damit auch heute noch Konsequenzen ergeben könnten. Die Regionalbischöfin betonte, dass die Ermittlungen im Falle des Sparnecker Pfarrers „rasch, zügig und faktisch abgeschlossen“ würden. Dieser könne nun sein Recht auf Stellungnahme wahrnehmen. Im Juli würde der Ermittlungsbericht an den Landeskirchenrat gehen. Der übliche weitere Weg wäre dann, dass dieser den Bericht an die einleitende Stelle und zur Weiterleitung an die Disziplinarkammer weiterreiche. Deren Vorsitzender sei ein staatlicher Richter.
Auch die Vorwürfe gegen den ehemaligen Oberkirchenrat würden natürlich weiterverfolgt, betonte die Landesbischöfin. Doch diese Ermittlungen seien noch nicht so weit. Dr. Dorothea Greiner: „Hier besteht noch Klärungsbedarf.“